Das Klimakabinett der Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbindliche Klimaziele auf den Weg gebracht. Daher treten im Januar 2020 zahlreiche Konditionen- und Produktänderungen im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren in Kraft.
Ab dem 24.01.2020 gelten die neuen attraktiven Konditionen für KfW-Effizienzhäuser und für Einzelmaßnahmen. Im Programm 151 Energieeffizent sanieren erhöht sich sowohl der Tilgungszuschuss um 12,5 % als auch der maximale Kreditbetrag von 100.000 € je Wohneinheit auf 120.000 € je Wohneinheit. Auch im Programm 152 für Einzelmaßnahmen gilt ab sofort der höhere Tilgungszuschuss von 20 % (vorher 7,5 %). Der maximale Kreditbetrag bleibt hier bei 50.000 € je Wohneinheit.
Im Neubau-Programm 153 erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 % und der maximale Kreditbetrag wie im Programm 151 von 100.000 € je Wohneinheit auf 120.000 € je Wohneinheit.
Im Bereich Nichtwohngebäude wird die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien noch attraktiver gefördert als bisher: hier erhöht sich der Tilgungszuschusss für KfW-Effizienzhäuser um 10 %, der Tilgungszuschuss bei energieeffizienten Einzelmaßnahmen um 15 %.