BEG-Neustart am 20.04.2022

Die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet wieder. Sie ist in dieser Form bis zum Ende 2022 befristet. Es steht ein Budget von einer Milliarde Euro für die Neubauförderung zur Verfügung. Die Fördersätze werden halbiert, es gibt nur noch Kredit mit Tilgungszuschuss.

Die Neuausrichtung der Neubauförderung soll in drei Schritten erfolgen. Schritt 1 ist der ab dem 20.04.2022 erfolgende Neustart der EH-40 Neubauförderung. Das Programm EH 40 ist auf eine Milliarde gedeckelt. Die Förderkonditionen werden angepasst, die Fördersätze halbiert. Es ist dennoch davon auszugehen, dass die Mittel sehr schnell ausgeschöpft werden. Die Effizienzgebäude 40 und Effizienzhäuser 40 werden nur noch in Kombination mit Erneuerbaren Energien (EE-Klasse), Nachhaltigkeit (NH-Klasse) oder als Plus-Variante (nur Wohngebäude) gefördert. Es wird grundsätzlich nur die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss angeboten.

In einem zweiten Schritt wird - im Fall der Ausschöpfung des Budgets für dieses Jahr – die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Das Programm EH40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Dieses Programm in Stufe 2 soll bis zum 31. Dezember 2022 gelten.

Als dritter und finaler Schritt ist dann ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes wird noch erarbeitet.


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