Die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet wieder. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert.
Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar 2022, 24:00 Uhr eingegangen waren. Diese Anträge werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt. In einem zweiten Schritt kann jetzt auch die Sanierungsförderung wieder starten. Entsprechende Anträge können ab sofort bei der KfW gestellt werden.